Informationen zur Zentrale Bußgeldstelle Landratsamt Tuttlingen
Je nachdem, um welche Ordnungswidrigkeit es sich handelt, sind unterschiedliche Bußgeldstellen zuständig, in der Regel beim Landratsamt hier Zentrale Bußgeldstelle Landratsamt Tuttlingen.
Die Zentrale Bußgeldstelle Landratsamt Tuttlingen ist für den Landkreis Tuttlingen mit seinen 28 Orten und Gemeinden zuständig. Die Bußgeldbehörde bearbeitet auch die Ordnungswidrigkeitenverfahren die sich aus Verstößen im Straßenverkehr ergeben.
Einen nicht unerheblichen Beitrag hierzu stellt die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten dar.
Diese Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden wie auch im fließenden Verkehr werden je nach schwere des Vergehens mit Geldbußen in Form von Verwarnungsgeldern und Bußgeldern geahndet, wobei geringere Verstöße mit einem Verwarnungsgeld, erhebliche Verfehlungen hingegen mit einem Bußgeld belegt werden.Zusätzlich kann zu dem Bußgeld bei besonders schweren Verstößen ein Fahrverbot von bis zu 3 Monaten ausgesprochen werden.
Vor Erlass des Bußgeldbescheides erhält der Betroffene Gelegenheit sich zur Sache zu äußern. Hierzu wird in der Regel ein Anhörungsbogen verschickt. Bei Verstößen mit einer Geldbuße von bis zu 55 EURO wird gleichzeitig ein Verwarnungsgeldangebot unterbreitet.
Adresse der Zentralen Bußgeldstelle Landratsamt Tuttlingen
Bevor Sie mit dieser Bußgeldstelle in Kontakt treten lassen Sie sich von uns kostenlos zu Ihrem Fall beraten unter: 0800 / 723 41 14
Landratsamt
Bußgeldstelle
Bahnhofstraße 100
78532 Tuttlingen
Öffnungszeiten:
von Montag bis Donnerstag 7:30 bis 13:00 Uhr
Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr und Freitag 7:30 bis 12:00 Uhr