Informationen zur Bußgeldstelle Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg)

Die Bußgeldstelle Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg)erfolgt unter anderem auch Verstöße im Straßenverkehrsrecht in ihrem Zuständigkeitsbereich.

Nach Feststellung der Verkehrsordnungswidrigkeit wird die verantwortliche Person ermittelt und angehört. Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten können der Betroffene verwarnt werden. Sie erhalten mit der Anhörung ein Verwarnungsgeldangebot und können durch Zahlung das Verwarnungsgeldes Verfahren  beenden. Ein von der Behörde angebotenes Verwarnungsgeld nur wirksam wird, wenn es durch Zahlung innerhalb der angegebenen Frist gezahlt wird. Geschieht dies nicht, wird das Ordnungswidrigkeitsverfahren fortgeführt. Sofern nach der Anhörung der betroffenen Person keine Einstellung des Verfahrens in Betracht kommt, wird ein Bußgeldbescheid erlassen. Ein Bußgeldbescheid ist im Gegensatz zur Verwarnung mit zusätzlichen Kosten – Gebühren und Auslagen – verbunden.

Adresse der Bußgeldstelle Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg)

Bevor Sie mit dieser Bußgeldstelle in Kontakt treten lassen Sie sich von uns kostenlos zu Ihrem Fall beraten unter: 0800 / 723 41 14

Verbandsgemeindeverwaltung
Kirchen (Sieg)
-Bußgeldstelle-
Lindenstraße 1
57548 Kirchen

Öffnungszeiten:
Freitag 08:00–14:00
Montag 08:00–16:00
Dienstag 08:00–18:00
Mittwoch 08:00–16:00
Donnerstag 08:00–18:00