Informationen zur Zentralen Bußgeldstelle Main-Tauber-Kreis
Die Zentrale Bußgeldstelle Main-Tauber-Kreis ist für die 18 Orte und Gemeinden im Main-Tauber-Kreis für die Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zuständig.
Hierunter fallen auch die Verkehrsordnungswidrigkeiten im Zuständigkeitsbereich der Zentralen Bußgeldstelle Main-Tauber-Kreis.
Verkehrsordnungswidrigkeiten sind Verstöße gegen geltendes Recht, die von Einzelnen begangen werden und in der Regel mit einem Bußgeld geahndet werden. Zielsetzung bei der Festsetzung von Geldbußen ist, die Betroffenen mit einer finanziellen Belastung zu einer Verhaltensänderung zu bewegen, damit sie sich in Zukunft im übergeordneten Interesse der Allgemeinheit, an die geltenden Rechtsnormen halten.
Geldbußen werden in Form von Verwarnungsgeldern bei geringen Verstößen im Straßenverkehr von 5,00€ – 55,00 € erhoben. Bei schwereren Verfehlungen werden Bußgeldbescheide von 60,00€ bis zu mehreren hundert Euro, die mit Fahrverboten einhergehen können erlassen.
Zunächst aber erhalten Sie immer einen Anhörungsbogen, auf dem sie zu dem Vorwurf Stellung nehmen können, den Sie ausgefüllt und unterschrieben an die Zentrale Bußgeldstelle Main-Tauber-Kreis zurück senden.
Adresse der Zentralen Bußgeldstelle Main-Tauber-Kreis
Bevor Sie mit dieser Bußgeldstelle in Kontakt treten lassen Sie sich von uns kostenlos zu Ihrem Fall beraten unter: 0800 / 723 41 14
Sachgebiet Zentrale Bußgeldstelle
Rechts- und Ordnungsamt
Gartenstraße 1
97941 Tauberbischofsheim
Öffnunszeiten:
Montag: 8.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 12.30 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.30 Uhr