Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Anzing, auf der Zornedinger Straße, i. H. Hs.-Nr. 15 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 79 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät Rader mit Frontfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 29 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr
Verkehrsordnungswidrigkeit durch Übertretung des erlaubten Höchstgeschwindigkeit in Anzing, auf der Zornedinger Straße, i. H. Hs.-Nr. 15 begangen, Bußgeldstelle Gemeinde Anzing
Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Anzing, auf der Zornedinger Straße, i. H. Hs.-Nr. 15 begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 29 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Radarmessung mit Frontfoto 79 km/h Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat …Mehr