Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 64859, Eppertshausen, Hauptstr. Höhe Haus Nr. 32 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 12 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Sensormessung ergab 42 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat Bearbeitende Dienststelle: …Mehr