Schriftliche Verwarnung wegen Missachtung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Grimma, auf der Beiersdorfer Straße, Höhe BHS, FR Grimma erhalten, Bußgeldstelle Grimma

Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Grimma, auf der Beiersdorfer Straße, Höhe BHS, FR Grimma um 8 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurden 15,00 € Verwarnungsgeld erhoben. Festgestellt wurden 122 km/h. Beweismittel: Messung mit  LEIVTEC XV3, Foto. Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Grimma …Mehr

In Grimma, auf der Lausicker Straße, Fahrtrichtung Ortsmitte wurde die erlaubte Geschwindigkeit überschritten, Bußgeldstelle Grimma

Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Grimma, auf der Lausicker Straße, i H. BAYWA, Fahrtrichtung Ortsmitte die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 77 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Messgerät Leivtec XV3 und Frontfoto, Bußgeldbescheid über 100,00 € Bußgeld Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , …Mehr