Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Michelstadt, Stadtteil Stockheim, Amorbacher Straße, ggü. N 21, Fahrtrichtung Amorbach wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 56 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 6 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. …Mehr