Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Langenselbold, Langenselbold, auf der Niedergründauerstraße, Höhe Nr. 34, Richtung Niedergründau um 6 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 36 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto. 20,00 € Verwarnungsgeld angeboten. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, …Mehr