Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Lorch, im OT Lorchhausen, auf der Rheinallee, geg. Haus-Nr. 17, Fahrtrichtung Rüdesheim wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 67 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 6 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr