Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften Riedstadt-Goddelau, auf der Starkenburger Str. Höhe 45, FR Stockstadt um 8 km/h, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 38 km/h. Beweismittel: Radarmessung, Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Riedstadt Die Fachanwälte für …Mehr