Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Bogen, auf der St 2125, Abschnitt 660, km 1.600, Ri. Bogen ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 214 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 114 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto Verstoß gegen: § 17 OWiG , § 3 Abs. 3 , § …Mehr