Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Neuching – Lüss, auf der Münchner Straße, Höhe Haus Nr. 52. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 38 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor mit Foto 88 km/h. Bußgeld: 160,00 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot Voreintragungen. Verstoß …Mehr