Anhörung wegen begangener Ordnungswidrigkeit durch Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der A 20, zw. Jarmen u. Gützow, Peenetalbrücke, in Rtg. Berlin um 51 km/H erhalten, Bußgeldstelle Vorpommern-Greifswald

Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der A 20, zw. Jarmen u. Gützow, Peenetalbrücke, in Rtg. Berlin wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 151 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 51 km/h. Beweismittel: Lichtmessverfahren, Foto Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 …Mehr