In Umkirch, BAB 5 wurde der nötige Sicherheitsabstand bei km 754,8, unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Bei einer Geschwindigkeit von 145 km/h wurde der erforderliche Abstand von 45,40 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Umkirch, BAB 5, bei km 754,8, Ba-Ka nicht eingehalten. Der Abstand betrug 25,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit  Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle …Mehr

Gelasert mittels PoliScan Speed in Neuenstadt, auf der BAB 81, bei KM 527,820, zwischen Stuttgart & Würzburg

               Geschwindigkeitsmessung in Neuenstadt, BAB 81, KM 527,820, Stuttgart – Würzburg Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.   …Mehr

Anhörung nach Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes in Umkirch, auf der BAB 5 erhalten, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 47,90 m zum vorausfahrenden Fahrzeug um 28,90 m in Umkirch, auf der BAB 5, bei km 754,8, Ba – Ka wurde bei einer Geschwindigkeit von 115 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 19,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 3 .2. …Mehr

Bußgeldverfahren nach Geschwindigkeitsübertretung in Immendingen, auf der BAB 81 eröffnet, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte . Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Immendingen, auf der BAB 81, in Höhe km 704,680, Singen – Stuttgart um 45 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung  mit Lasergerät PoliScan Speed 125 km/h Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 …Mehr