Bereits seit den frühen 80er Jahren stellt die Firma ESO GmbH in Tettnang elektronische Geräte zur Geschwindigkeitsüberwachung her. Aus einer Weiterentwicklung der klassischen Drillingslichtschranke eso µP80 entstand der Einseitensensor ESO ES 1.0, der 1999 erstmals zugelassen wurde.

Im Gegensatz zum Vorgänger bedarf eine Messung mit diesem Gerät keiner weiteren Apparatur auf der gegenüberliegenden Seite, vielmehr können Fahrzeuge in beiden Fahrtrichtungen von nur einer Installation an einer Straßenseite geblitzt werden. Der Einseitensensor ESO ES 1.0 verfügt über vier Sensoren, die als Lichtschranke fungieren, während die Ergebnisse gleichzeitig mit Fotos dokumentiert und per Funk übertragen werden. Er lässt sich sowohl mobil einsetzen als auch auf einem Stativ installieren, wobei die Möglichkeit besteht, ihn mit zwei Kameras für beide Fahrtrichtungen auszustatten. Besonders gern wird der Einseitensensor ESO ES 1.0 unterhalb der Leitplanke etwas versteckt aufgestellt, wo er vom näherkommenden Verkehrsteilnehmer erst gesehen wird, wenn es zu es spät ist. Mithilfe eines Weg-Zeit-Messverfahrens lässt sich aus den von den Sensoren erstellten Helligkeitsprofilen die Geschwindigkeit ermitteln.

Wer von einem Einseitensensor ESO ES 1.0 geblitzt wurde, sollte am besten keine Angaben zur Sache machen und die Möglichkeit in Betracht ziehen, mit anwaltlicher Hilfe Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Denn nicht nur zahlreiche Fehlerquellen können das Messergebnis angreifbar machen, sondern die Bußgeldbehörde muss auch die eindeutige Zuordnung der Messung zu dem Fahrzeug nachweisen, das tatsächlich geblitzt wurde, was längst nicht in allen Fällen gelingt. Mögliche Messfehler können etwa daraus resultieren, dass das Gerät nicht ordnungsgemäß aufgestellt und bedient wurde, es nicht korrekt geeicht war oder die Messbeamten nicht ausreichend geschult waren. Die Bedienung erfordert ausweislich der Vorgaben des Herstellers zusätzlich besondere Voraussetzungen, zum Beispiel soll der Sensorkopf mit einer Wasserwaage ausgerichtet worden sein, bevor zwei Testfotos angefertigt wurden, in denen Fotolinie und Messlinie richtig dokumentiert sein müssen. Probleme ergeben sich insbesondere, wenn zwei Fahrzeuge im Messbereich zwischen Messlinie und Fotopunkt sichtbar sind, so dass sich nicht genau feststellen lässt, welches von ihnen geblitzt wurde.

Ob die Messung mit dem Einseitensensor ESO ES 1.0 ordnungsgemäß verlaufen ist und der Richtige geblitzt wurde, kann im Ergebnis nur ein Sachverständiger für Verkehrstechnik überprüfen. Im Bußgeldverfahren, für das regelmäßig eine Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, kann der Rechtsanwalt die Akte zunächst einsehen und sodann die Beauftragung eines Sachverständigen veranlassen. Vielfach zeigt sich erst dann, dass ein Bußgeldbescheid rechtswidrig war.

 

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