Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 21.01.2016 in München, Altstadt -Tunnel, östl., innerhalb geschlossener Ortschaften um 37 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden mit Messgerät ProViDa 2000 Modular 87 km/h
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bußgeldstelle Zentrale Bußgeldstelle Viechtach erließ Bußgeldbescheid
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