Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Vahingen, auf der Magstadter Straße, Schießbahnweg, in Richtung Magstadt begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 6 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor ES3.0 mit Foto 66 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Schriftliche Verwarnung
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