Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Westhausen, auf der B 29, Bohlerstraße, aus FR Aalen um 22 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 72 km/h. Beweismittel: Lasermessgerät TraffiStar S 350, Foto.

Verstoß gegen:§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Ostalbkreis

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