Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Hochheim-Massenheim, auf der BAB 66, bei km 19,560, Ri. Wiesbaden bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto ergab 110 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bußgeldbescheid wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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