Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Irschenberg, auf der A 8 Ost, Richtung München, im Abschnitt 1040, bei km 9.694, linke Spur außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 110 km/h. Beweismittel:  Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330, Foto.

Verstoß gegen: § 17 OWiG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.5 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV, § 4 Abs. 2 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

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