Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften.  Am 10.09.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Engen auf der BAB 81, km 711,464, Stuttgart – Singen um 13 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät ES3.0 93 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 Bkat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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