Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 28.09.2015 in Engen, BAB 81, km 711,464, Stuttgart-Singen um 23 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 103 km/h. Beweismittel Lasermessung PoliScanSpeed und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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