Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 5, im Abschnitt 532, Bereich km 0,6, in FR BAB 10 mit 32 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 132 km/h. Beweismittel: PoliScan Speed, Beweisfoto. Bußgeld erhöht, 1 Monat Fahrverbot wegen Voreintragung.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 Abs. 2a StVG, 11.3.6 BKat
Bußgeldbescheid wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee erlassen.
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