Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Stuttgart auf der Friedrichstraße FR Schellingstraße um 6 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldbescheid über 15,00 € erlassen. Festgestellt wurden 56 km/h. Beweismittel: Messgerät TraffiStar S350, Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart

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