Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Dresden, auf der Gartenstraße, in Höhe Haus Nr. 37, aus Richtung Flensburger Straße, in Richtung Gohliser Straße wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 37 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit betrug 7 km/h. Beweismittel: Frontfoto, TraffiStar S 350 digital

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bußgeldbescheid von Bußgeldstelle Dresden erlassen.

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