Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Schwerin, auf der B 106, Abschnitt 140, bei Kilometer 2,3 wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 58 km/h, bei zulässigen 50 km/h, um 8 km/h festgestellt. Beweismittel:Messung mit PoliScan Speed

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Verwarnung / Anhörung wurde von Bußgeldstelle Landeshauptstadt Schwerin übersandt.

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten”