Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 14057, Berlin, auf der BAB 100 Süd, in Höhe ICC Süd. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 36 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät und Frontfoto 96 km/h
Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin erließ Bußgeldbescheid
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