Am 20.04.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 132 km/h der erforderliche Abstand von 66,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in der Gemarkung Königslutter, BAB 2, Richtung Hannover, bei km 145,420 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 29,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Messgerät VKS 3.2 3D select festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Helmstedt

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