Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bielefeld, auf der BAB 2, bei km 329,415, linke Sur, FR Hannover die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Sensormessung ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 11 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 111 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Bielefeld erlassen
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