Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Stuttgart, auf der B 14, Höhe Schattenring, Richtung Universitätsstraße um 11 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Verwarnung übersandt. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung
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