Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Stuttgart-Zuffenhausen, B 10 /27, Höhe Bahnhof, FR stadteinwärts um 22 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Verwarnung übersandt. Festgestellt wurden 122 km/h. Beweismittel: Messung mit Traffistar S 350, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart
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