In Bielefeld, Brockhagener Str. ggü. Zuf. Hs.-Nr. 201, FR stadtauswärts wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 15 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Foto ergab 65 km/h, bei zulässigen 50 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Bielefeld übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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