Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dornburg, OT Langendernbach, B 54, Mainzer Str., Ecke Brückenstraße, FR ortseinwärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 64 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 34 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit Lasergerät und Foto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel erlies Bußgeldbescheid mit Fahrverbot
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