Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 48455, Bad Bentheim, L 42, Abschnitt 10, Station 3,0 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 89 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 19 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Schriftliche Verwarnung / Anhörung wurde von Bußgeldstelle Grafschaft Bentheim übersandt.

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