Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Gem. Hedemünden, BAB 7, Höhe km 287,110, Rtg. Göttingen um 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 25,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed FM1 mit Foto.

Verstoß gegen:§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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