Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Gem. Hedemünden, BAB 7, Höhe km 287,110, Rtg. Göttingen um 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 25,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed FM1 mit Foto.
Verstoß gegen:§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”