Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 55 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde auf der BAB 3, bei km 48,050, Gem. Neustadt/Wied, in FR Köln festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 155 km/h. 1 Monat Fahrverbot, Bußgeld wg. Voreintragungen erhöht.

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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