Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, Fahrtrichtung MA-HN wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 102 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage PoliScan Speed, dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h mit Foto.

Verstoß gegen:§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat 

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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