Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Bad Sachsa, L 604, Abs. 45, km 0,6, Rtg. Bad Sachsa außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 91 km/h. Beweismittel: Messung mit LEIVTEC XV3, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Göttingen
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