Es wurde bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h, mit einem LKW ( zulässige Gesamtmasse über 3,5 t ) der erforderliche Abstand von mehr als 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 61, Höhe km 209,150, in der Gem. Mendig, FR Koblenz, nicht eingehalten. Geschwindigkeit 77 km/h, Abstand 38 m
Der Abstandsverstoß wurde festgestellt mit Brückenabstandsmessung.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 15 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) erließ Bußgeldbescheid

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