Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 20, FR Stettin, AS Tribsees um 27 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Lichtmessverfahren mit Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Rügen
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