Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Dresden, Fetscherstraße / Tatzberg. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden  mit einem Laser-Geschwindigkeitsmessgerät 54 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Dresden erließ Bußgeldbescheid

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