Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der BAB 20, im Bereich von km 327,94, in FR Prenzlau/Lübeck. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung 128 km/h mit Messgerät PoliScan Speed und Beweisfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee erließ Bußgeldbescheid
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