Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 72141, Gem. Walddorfhäslach, auf der B 27, bei km 0,0, FR Stuttgart, Höhe Bullenbank begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 28 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit Lasergerät 88 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Reutlingen

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