Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Gem. Speyer, auf der Bundesautobahn A 61, bei km 378,1, Fahrtrichtung Hockenheim um 29 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 129 km/h. Beweismittel: Messgerät Vitronic Trailer, Bild.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)
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