Es wurde bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h, mit einem LKW ( zulässige Gesamtmasse über 3,5 t ) der erforderliche Abstand von mehr als 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Berg, auf der A 9, Ri. Berlin, Abschnitt 120, km 1.170, nicht eingehalten. Geschwindigkeit 56 km/h, Abstand 39 m
Der Abstandsverstoß wurde festgestellt mit Verkehrskontrollsystem VKS 3

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 15 BKat

Aktenführende Dienststelle:  Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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