Der erforderliche Abstand wurde in Bissendorf, auf der BAB 30, bei km 84,691, Ri. Hannover nicht eingehalten. Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 90 km/h statt des erforderlichen Abstandes von 45,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 17,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VIDIT Verkehrskontrollsystem festgestellt.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Osnabrück übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren

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