Der Abstandsverstoß erfolgte in Mannheim, auf der BAB 6, bei km 568,4, Fahrtrichtung MA – HN. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 119 km/h der erforderliche Abstand von 49,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 16,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung, Bußgeld: 160,00 €, 1 Monat Fahrverbot

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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