Am 04.11.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von 124 km/h der erforderliche Abstand von 62,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Mindelheim, auf der A 96, Lindau, Abschnitt 640, km 0,830 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 13,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 3 festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 12.6.3 BKat; § 4Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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