Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 59,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug um 35,50 m in der Gemarkung Lehrte, auf der BAB 2, in Höhe km 202,417, RF Berlin wurde bei einer Geschwindigkeit von 119 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 24,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VIDIT VKS festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Region Hannover übersandte Zeugenfragebogen

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