Bei einer Geschwindigkeit von 74 km/h wurde der erforderliche Abstand von 30,83 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in 07751, Bucha, auf der BAB 4, bei km 176,259, FR Dresden nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Zeugenfragebogen

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